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Vereinsregeln

Vereinsregeln

Anhang zu Satzung Haueneberstein im Dezember 2011
Verpflichtende Regelungen für Vereinsfeste,
Veranstaltungen und fürs Vereinsheim
1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten "Apfelsaftgesetzes": Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

Für Veranstaltungen gilt:

9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
10. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
Für große Veranstaltungen z.B. Nachtumzug am SchmuDo, Eberbachfest etc.11. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
12. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.
13. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
14. Bei der Einlasskontrolle werden junge BesucherInnen mündlich durch die MitarbeiterInnen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische Getränke zur Veranstaltung mitbringen.
15. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol auszugeben.
16. Alkoholische Mixgetränke, die insbesondere bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht oder deutlich teurer verkauft.
17. Durchsagen über die Lautsprecheranlage geben Hinweise auf die Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum).
18. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z.B. alkoholfreie Cocktails.
19. Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird durch besonderes Material (Poster, "rote Karten") hingewiesen.20. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden–Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot

Für den täglichen Umgang bei Ausflügen, Umzügen etc.21. Es wird grundsätzlich auf hochprozentige Getränke Verzichtet, denn 90% aller schweren Alkoholvergiftungen unter Jugendlichen stehen in Zusammenhang mit Spirituosen, d.h. eine solche Regelung schützt besonders sie.
22. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg, zu denen auch die Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/innen und Nichtraucher/innen gleichermaßen.

Alkohol ist fester Bestandteil unserer Kultur und viele Menschen sind Raucher/innen. Es geht daher nicht darum, von einem auf den anderen Tag eine suchtmittelfreie Gesellschaft zu schaffen. Aber man weiß, dass im Jugendalter die entscheidende Basis für einen unschädlichen, genussorientierten Umgang mit Alkohol und für ein rauchfreies Leben gelegt wird. Diese Chance soll durch oben stehenden Regelungen genutzt werden.



Verantwortung von Vereinsvorstand, Jugendleiter/innen und Trainer/innen
Jugendleiter und Trainer haben grundsätzlich eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Dazu kommt, dass heute immer mehr Heranwachsende aufgrund von Trennung oder Scheidung in Ein-Eltern-Familien aufwachsen, meist bei der Mutter. Trainer und Jugendleiter sind daher mehr als früher entscheidende männliche Bezugspersonen, an denen sich besonders Jungen orientieren. Gehen die erwachsenen Vorbilder bewusst und kritisch mit Alkohol und Zigaretten um, hat dies einen positiven Einfluss auf das Verhalten der Kinder und Jugendlichen.